Du möchtest einen Hund in deine Familie holen, wohnst aber in einer Mietwohnung? Dann gilt es einiges zu beachten, denn die Regelungen im Mietvertrag können schon sehr kompliziert sein. Wir verraten dir, worauf du bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung achten musst.

Ich hatte in meinem Leben glücklicherweise immer nette Vermieter, die nichts gegen einen oder später zwei Hunde in der Wohnung hatten. Allerdings stellt einen die Wohnungssuche mit Hund dann doch schnell vor Herausforderungen, denn nur noch wenige Vermieter erlauben Haustiere.

Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag nicht zulässig ist, kann der Vermieter in individuellen Einzelfällen auch verbieten, dass ein Hund bei dir einzieht. Was die einzelnen möglichen Regelungen im Mietvertrag bedeuten, erfährst du hier.

Doch vorher:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich habe die Informationen zwar mit größter Sorgfalt recherchiert, aber kann dennoch nichts garantieren. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, einen Fachanwalt für Tier- oder Mietrecht einzuschalten.

Im Mietvertrag ist die Hundehaltung erlaubt

Wenn in deinem Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt ist, hast du natürlich großes Glück. Zumindest wenn dein Hund sozial verträglich ist und keine weiteren Auflagen (Stichwort: Listenhunde) mit der Haltung verbunden sind. Auch bei außergewöhnlich großen Hunden musst du vorher deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Aber den solltest du ohnehin informieren, wenn du planst, dir einen Hund anzuschaffen.

Große und potentiell aggressive Hunde bergen laut Gesetzgeber ein unkalkulierbares Risiko für die Nachbarn und andere in der Nachbarschaft wohnende Hunde. Normalerweise kommt man hier mit einer Interessensabwägung weiter. Hier werden die Interessen des Mieters mit denen der Nachbarn und anderen Faktoren verglichen und individuell entschieden. Wenn diese gut für dich ausfällt, kannst du den Hund nach Hause holen.

Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Hundehaltung

Wenn im Mietvertrag kein Paragraph zur Haustierhaltung steht, wird normalerweise unterschieden, ob es sich um ein Mietshaus oder ein Einfamilienhaus handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Hundehaltung im Einfamilienhaus erlaubt ist, ist relativ groß. Bei einem Mietshaus könntest du eventuell Pech haben.

Ausschlaggebend ist oft auch die Größe des Hundes. Kleinere Vierbeiner werden meist ohne Probleme erlaubt. Auch die Größe der Wohnung und die Lage (Stadt oder Land) spielen hier eine Rolle. Übrigens kann die Hundehaltung auch wieder untersagt werden, wenn von dem Hund eine Belästigung der anderen Mieter ausgeht, z.B. durch permanentes Bellen oder verschmutzten Vorgarten.

Im Mietvertrag wird Hundehaltung ausdrücklich verboten

Ein pauschales Verbot der Tierhaltung ist per Gesetzgebung nicht möglich, denn es schränkt deine Persönlichkeitsrechte ein. Ein Mieter wird als unangemessen benachteiligt angesehen, wenn dieser Passus in Mietverträgen von vornherein vermerkt ist.

Wenn du bereits beim Einzug dem Verbot der Hundehaltung zugestimmt hast, musst du dich daran halten. Das gilt auch, wenn beispielsweise bestimmte Hunderassen oder Tierarten ausdrücklich verboten sind. Natürlich kannst du versuchen, noch einmal mit deinem Vermieter über das Thema zu sprechen, aber rechtlich gesehen muss er es nicht erlauben.

Der Vermieter behält sich die Zustimmung vor

Manchmal findest du im Mietvertrag auch die Variante, dass sich der Vermieter ausdrücklich die Zustimmung zur Hundehaltung vorbehält. Daran musst du dich halten, außer wenn die Klausel sich nicht generell auf alle Tierarten bezieht. Besonders Kleintiere sind von diesem Passus nicht betroffen.

Aber auch wenn dein Vermieter der Hundehaltung zugestimmt hat und dies als Zusatz im Mietvertrag vermerkt wurde, kann er diese Zustimmung widerrufen. Allerdings muss er dafür einen triftigen Grund haben, z.B. dass andere Mieter Angst haben oder das Treppenhaus zum wiederholten Male (trotz Anmahnung) verschmutzt wurde.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, die auf jeden Fall erlaubt sind, auch wenn der Vermieter eigentlich gegen die Hundehaltung ist. Blindenhunde und Hunde, die einen assistierenden oder therapeutischen Zweck erfüllen müssen vom Vermieter auf jeden Fall erlaubt sein. Auch bei älteren Herrschaften muss zumindest die Haltung eines kleinen Hundes gestattet werden, da dies gegen soziale Isolation hilft und den älteren Mensch gut tut (Bewegung, Verantwortung).

Hundehaltung ist ein großes Thema im Mietrecht und mit dieser kleinen Übersicht wollte ich dir ein paar Tipps an die Hand geben, wenn es um den Mietvertrag geht. Weitere Infos zur Hundehaltung in der Mietwohnung findest du u.a. beim Anwalt im Netz zur Tierhaltung im Mietrecht.

In der Praxis ist es oft schwierig, eine Wohnung oder ein Haus zur Miete zu finden, in das du deinen Vierbeiner mitbringen darfst. Vor allem, wenn es sich dabei um einen etwas größeren Hund handelt. Hast du schon Erfahrungen mit der Wohnungssuche mit Hund gemacht? Erzähl uns davon und schreib deine Meinung in die Kommentare.